Schulordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unterrichtsverträge

 

§1 Teilnahme

Der Unterricht findet regelmäßig zum fest vereinbarten Termin statt. Regelmäßige Teilnahme am Unterricht wird unbedingt erwartet.

 

§2 Anzahl Unterrichtseinheiten

> Die Musikschule verpflichtet sich eine Mindestanzahl von 36 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr zu unterrichten.

> Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der in 12 Monatsraten gezahlt wird.

 

§3 Unterrichtsbeiträge

> Die Unterrichtsgebühren sind Jahresbeiträge, die in 12 Monatsraten geteilt und monatlich zum 01. des Monats zu zahlen sind.

> Bei Fernbleiben vom Unterricht, auch im Falle von z.B. Krankheit oder Urlaub des Teilnehmers, können keine Abzüge von den Unterrichtsbeiträgen gemacht werden. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nachholstunden.

> Bei Unterrichtsausfall von Seiten der Musikschule, wird die Unterrichtseinheit nachgeholt. Wird der Nachholtermin vom Schüler nicht wahrgenommen, so besteht kein weiterer Anspruch.

> Eine jährliche Beitragserhöhung von 5% auf den Monatsbetrag behält sich die Schulleitung vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.

> Der Melodikaunterricht geht über ein Jahr und es bedarf nach Ablauf keiner gesonderten Kündigung.

 

§4 Prämie für Kundenwerbung

> Erfolgreiche Kundenwerbung wird mit einer einmaligen Gutschrift von 10,-€ honoriert.

 

§5 Unterrichtsfreie Zeiten

> Die Betriebsferien richten sich nach den Schulferien des Landes Baden-Württemberg. Darüber hinaus findet an den gesetzlichen/kirchlichen Feiertagen und den beweglichen Ferientagen kein Unterricht statt.

 

§6 Vertragslaufzeit

> Die Vertragslaufzeit erstreckt sich über einen unbegrenzten Zeitraum und kann mit einer Frist von 8 Wochen zum 31.08./28.02. gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt das Eingangsdatum.

 

§7 Organisatorische Neuregelungen

> Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmer jederzeit vor.

 

§8 Haftung und Hausordnung

> Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für beschädigte Instrumente, Kleidung sowie Verlust von Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.

 

§9 Schlussbestimmung

> Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

©Musikinsel Lillimaus, Alle Rechte vorbehalten. Stand: 01.09.2020

 

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